Überwuchs durch Äste und Wurzeln, Hammerschlags- und Leiterrecht, Einfriedungen, Traufwasser und Überbau führen häufig zu Streit unter Nachbarn. Hier gibt es klare gesetzliche Regelungen. Häufig reicht es zur Befriedung von Nachbarstreiten aus, den Nachbarn die gesetzlichen Regeln mit einem anwaltlichen Schreiben unmissverständlich darzulegen.
Wenn dies nicht der Fall ist, findet die obligatorische Streitschlichtung vor dem Schiedsamt statt. Hier ist Vorsicht geboten: Vereinbarungen vor dem Schiedsmann stehen einem Gerichtsurteil gleich. Aus ihnen kann vollstreckt werden. Wenn der Wortlaut der getroffenen Vereinbarung nachteilig oder gar nicht vollstreckbar ist, war alles für umsonst. Eine anwaltliche Begleitung im Schlichtungsverfahren ist daher dringend geboten!
Sollte das Verfahren vor dem Schiedsamt erfolglos bleiben, führt der nächste Schritt zu einer gerichtlichen Klärung.
Gern kann ich Sie zur nachbarrechtlichen Rechtslage beraten und Ihre Interessen auf dem vorstehend skizzierten Weg so lange vertreten bis sie durchgesetzt sind.
Als Fachanwalt für Strafrecht prüfe ich selbstverständlich stets, ob ein strafbares Verhalten des Nachbarn vorliegt und berate und unterstütze erforderlichenfalls bei der Erstattung oder Abwehr von Strafanzeigen.