Strafverteidigung ist meine Leidenschaft. Ich bin seit Gründung meiner Kanzlei im Jahr 2008 schwerpunktmäßig im Strafrecht tätig.
Die Verteidigung im Jugendstrafrecht ist dabei ein spannendes Spezialthema. Im Jugendstrafrecht gelten die Strafrahmen des Erwachsenenstrafrechts nicht. Hier gibt es gänzlich andere Spielregeln. Der Erziehungsgedanke steht im Vordergrund. Vor diesem Hintergrund ist es von entscheidender Bedeutung, wie der Beschuldigte mit den Vorwürfen umgeht und wie er sich vor Gericht darstellt. Nur mit einer qualifizierten anwaltlichen Beratung kann hier das bestmögliche Ergebnis erzielt werden.
Bei Heranwachsenden muss das Gericht entscheiden, ob das Jugendstrafrecht oder das Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Es ist Aufgabe der Verteidigung, sicherzustellen dass die hierfür relevanten Informationen im Sinne des Mandanten dem Gericht vorliegen.