Das BVerfG hat entschieden, dass das Eilverfahren gegen die Aussetzung des bekenntnisgebundenen islamischen Religionsunterrichts an einigen Schulen in Hessen, der in Kooperation mit dem Islamverband Ditib in Hessen angeboten wird, zum Ende des laufenden Schuljahres 2019/2020 neu verhandelt werden muss.
Das OVG Münster hat entschieden, dass es an nordrhein-westfälischen Schulen auch weiterhin keinen Präsenzunterricht geben wird.
Die Bundesregierung setzt dem millionenfachen Töten männlicher Küken in der Legehennenhaltung in Deutschland ein Ende und will mit einem entsprechenden Gesetzentwurf ab 2022 das Kükentöten verbieten.
Die EU-Kommission hat am 21.01.2021 den noch ausstehenden Teil der außerordentlichen Wirtschaftshilfen ("November-/Dezemberhilfe Extra") beihilferechtlich genehmigt.
Das AG München hat entschieden, dass die geplante Unterbringung eines Au Pair in der nahegelegenen Wohnung der Gastfamilie eine Kündigung wegen Eigenbedarfs rechtfertigen kann.
Das OVG Schleswig hat Anträge eines Friseursalons gegen das Verbot von Dienstleistungen mit Körperkontakt und einer Golfplatzbetreiberin gegen das Verbot zum Betrieb von Sportanlagen als unbegründet abgelehnt.
Das LG Osnabrück hat einen Mann wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem einer seiner Schäferhunde eine Frau zu Fall gebracht hatte.
Das LG Berlin hat mehr als 33 Jahre nach dem Mord an einer Frau vor den Augen ihres kleinen Sohnes den Angeklagten in einem neu aufgelegten Prozess freigesprochen, weil die Tat nicht zweifelsfrei bewiesen werden konnte.
Das BVerwG hat entschieden, dass eine atomrechtliche Stilllegungsgenehmigung nur die Fragen regelt, die durch die Stilllegung und den Abbau einer kerntechnischen Anlage aufgeworfen werden und den Genehmigungsbestand im Übrigen unberührt lässt.
Das Bundeskartellamt und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) arbeiten im Bereich des digitalen Verbraucherschutzes zukünftig kontinuierlich zusammen.