Das LG Berlin hat den Angeklagten wegen versuchter Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt und daneben seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Das VG Würzburg hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, in dem der Antragsteller die Feststellung begehrte, dass seine medizinische Gesichtsmaske Typ 1 eine Maske mit mindestens gleichwertigem genormten Standard im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sei und damit zulässigerweise bei bestehender FFP2-Maskenpflicht getragen werden könne.
Das OVG Schleswig hat entschieden, dass die gegen den Eigentümer des Bahnhofsgebäudes in Schleswig von der Stadt Schleswig verfügte Einstellung der Bauarbeiten und Versiegelung der Baustelle rechtlichen Bestand hat.
Das OVG Lüneburg hat mit zwei Eilbeschlüssen die Niedersächsische Corona-Verordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt, soweit diese Schulungen in Erster Hilfe und den Unterricht von Hundeschulen untersagt.
Ein Seniorenzentrum darf auch für seine geimpften Bewohnerinnen und Bewohner sowie solche mit überstandener Corona-Infektion den gastronomischen Betrieb in einem Gemeinschaftsraum nicht wieder öffnen.
Ohne Erfolg blieb der Versuch eines Studierenden der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU), mit gerichtlicher Hilfe durchzusetzen, dass die von ihm in elektronischer Form abzulegenden Prüfungen ohne die vorgesehene Videoaufsicht stattfinden.
Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek sind Entscheidungen eines Verfassungsgerichts, mit denen die Rechtswidrigkeit der Besetzung von Spruchkörpern eines obersten Gerichts wegen Verletzung des Rechts auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht sowie die Verfassungswidrigkeit technischer Überwachungsmaßnahmen durch den Inlandsnachrichtendienst in Strafverfahren festgestellt wird, mit dem Unionsrecht vereinbar.
Der EuGH hebt das Urteil des EuG auf, mit dem der Beschluss der Kommission, die für vier spanische Profifußballvereine geltende Steuerregelung als staatliche Beihilfe einzustufen, für nichtig erklärt wurde.
Kanzlerin Merkel und die Regierungschefinnen- und chefs der Länder haben sich auf das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie verständigt.
Der OVG Lüneburg hat zwei Eilanträge auf vorläufige Außervollzugsetzung der in der Niedersächsischen Corona-Verordnung angeordneten Schließung bestimmter Verkaufsstellen des Einzelhandels abgelehnt.